Das Vereinsziel – nämlich die Verwirklichung der gemeinsamen kulturellen, geselligen und sozialen Interessen der ansässigen Bevölkerung – wird u.a. durch Landschaftspflege, Gestaltung der einzelnen Ortsteile, Mitarbeit an Maßnahmen des Denkmalschutzes, Nachbarschaftshilfe, kulturelle Veranstaltungen usw. erreicht.
Artikel 3 der Vereinssatzung
„Als Mittel zur Erreichung des Vereinszieles dienen Mitgliedschaftsbeiträge, freiwillige Zu-wendungen und Erträgnisse aus Veranstaltungen und Einrichtungen. Die dadurch aufge-brachten Mittel dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist am Beginn des Geschäftsjahres fällig. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.“
Artikel 4 (2) der Vereinssatzung
"Ordentliche Mitglieder sind alle jene, die bereit sind, die gemeinnützigen Ziele des Vereines zu unterstützen; außerordentliche Mitglieder fördern die Tätigkeit des Vereines vor allem durch höhere Beitragsleistungen.“
BEITRITTSERKLÄRUNG
Ich melde mich als Mitglied des „Vereines für Dorferneuerung Höflein“ an.
Der Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 10.- gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
Bankverbindung: Raiffeisenbank Schwarzatal Mitte; BLZ 32865, Konto Nr. 5 002 852
Sparkasse Neunkirchen, BLZ 20241, Konto Nr. 0400 -10224 . 0
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